§ 219a endlich streichen – Informationsfreiheit für Patientinnen wahren

Veröffentlicht von steffid am

Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen: Nach Paragraf 219a StGB machen sich unter anderem Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie öffentlich die „Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs […] anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.“  Dabei wird missachtet, dass Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf Informationen über das ärztliche Leistungsspektrum haben, damit sie darauf gegründet von ihrem Recht auf freie Arzt-Wahl überhaupt sinnvoll Gebrauch machen können. 

Auch die nun angestrebte Änderung der Regelung erschwert eine faktenbasierte, selbstbestimmte Entscheidung von Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind.

Erst vor kurzem wurde eine Allgemeinmedizinerin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie gegen das Verbot der Information über Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB verstoßen habe. Als Beweis diente ihre Webseite, auf der sie unter anderem auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen aufführte. Gegen zwei weitere Gynäkologinnen ist kürzlich ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund eröffnet worden.

Vor diesem Hintergrund hat die Bremische Bürgerschaft beschlossen, dass sich der Senat schnellstmöglichst auf Bundesebene für die Streichung des § 219a StGB einsetzen soll. Zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen hat Bremen im Dezember 2017 dann auch eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des § 219a StGB auf den Weg gebracht. Diese scheiterte an der Mehrheit der CDU/CSU-regierten Bundesländer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wollte den § 219a ebenfalls streichen und brachte einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein. Nach der Bildung der Großen Koalition wurde der Antrag vorerst zurückgezogen. Man wolle eine gemeinsame Lösung mit der CDU/CSU finden. Die Union hatte deutlich gemacht, dass eine Streichung des § 219a mit ihr nicht machbar sei. Der nun gefundene Kompromiss der Bundesregierung schafft das Problem nicht aus der Welt. So heißt es, weiter für die Abschaffung der Paragrafen zu kämpfen. Einen lesenswerten Artikel der ZEIT zum Thema finden Sie hier.