Beamte sollen Wahlfreiheit bei Krankenversicherung erhalten
Die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung muss beendet werden. Bisher muss, wer sich als Beamter freiwillig gesetzlich versichert, die Kosten in vollem Umfang selbst tragen. Die Bürgerschaft hat am 8. November auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, dass sich das ändern soll. Wir wollen es Beamten ermöglichen, zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem pauschalen Beihilfezuschuss zu wählen – ohne finanzielle Nachteile. Das stärkt auch das Solidarsystem.
Wir wollen neben denen, die neu ins Beamtenverhältnis eintreten, auch Bestandsbeamtinnen und -beamte in diese Regelung einbezogen werden, die sich bisher freiwillig in der GKV versichert und damit aus eigenen Mitteln einen Beitrag für das Solidarsystem geleistet haben. Für Anwärterinnen und Anwärter soll die neue Regelung bereits ab Herbst 2019 greifen.
Diese Regelung ist für Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten von besonderer Bedeutung. Sie haben in der Regel trotz Beamtenstatus keine Möglichkeit, sich privat zu versichern und sind daher gezwungen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Dort zahlen sie zwangsläufig aber auch den Arbeitgeberanteil und sind im Ergebnis dadurch noch zusätzlich belastet. Auch diese Ungerechtigkeit wollen wir mit unserer Neuregelung beseitigen.
Insgesamt ist der Beschluss aber nur ein erster Schritt hin zu einem ausgewogeneren und solidarischeren Bürgerversicherungskonzept. Bremen leistet hierdurch im Rahmen seiner landesrechtlichen Möglichkeiten einen Beitrag zur Stärkung unseres Solidarsystems. Damit können wir auch eine Vorbildfunktion für andere Länder einnehmen.