Sterben in Würde: Hospiz- und Palliativversorgung ausweiten

Veröffentlicht von steffid am

Fakt ist, die Menschen werden immer älter. Fakt ist auch, dass schwere Erkrankungen Schmerzen verursachen. Ziel einer guten Versorgung durch Hospize und Palliativstationen muss es daher sein, eine würdevolle Begleitung bis zum Lebensende und ein möglichst schmerzfreies Sterben zu ermöglichen.

In den vergangenen Jahren sind stationäre und ambulante Hospiz- und Palliativangebote ausgebaut und erweitert worden. Beim stationären Angebot sind etwa das neue Lilge-Simon-Stift in Bremen-Nord oder die Erhöhung der Bettenzahl im Klinikum Links der Weser zu nennen. Zur Verbesserung der Lage hat auch das neue Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) beigetragen. Dadurch gehört die Palliativversorgung jetzt ausdrücklich zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist ein echter Fortschritt.

Fest steht aber auch, dass mehr Plätze benötigt werden. Perspektivisch müssen wir dahin kommen, dass wir in allen Krankenhäusern und auf allen Stationen die Möglichkeit für eine würdevolle Sterbebegleitung schaffen. Dafür ist jedoch auch ausreichend geeignetes Personal erforderlich. Daher sollte die Palliativmedizin schon heute mehr Raum in der Ausbildung von Pflegekräften und Medizinern einnehmen.

Insbesondere das quantitative Angebot von Hospizplätzen wird bundesweit – und auch im Land Bremen – als zu gering kritisiert. Viele Einrichtungen haben lange Wartelisten, die gerade am Lebensende für viele Menschen eine Zumutung sind und dafür sorgen, dass sie nicht die von ihnen favorisierte Betreuung in einem Hospiz in Anspruch nehmen können. Es ist ein moralisches Gebot, Menschen in der letzten Phase ihres Lebens auch die tatsächliche Entscheidung für den Versorgungszusammenhang zu geben, in dem sie sich ein würdevolles Sterben vorstellen können.

Leider gibt es bundesgesetzlich keinen Rechtsanspruch auf eine hospizliche Versorgung – nur einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn eine Aufnahme in ein Hospiz erfolgt ist. Gibt es keine Angebote, so sind diese auch nicht einklagbar. Im Interesse der Ermöglichung eines weitgehend autonomen Umgangs mit der letzten Lebensphase ist ein Rechtsanspruch auf eine hospizliche Versorgung dringend nötig. Meine Fraktion will, dass der Senat sich mittels einer Bundesratsinitiative für die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf eine hospizliche Versorgung einsetzt. Außerdem sollen ein Konzept einschließlich der Finanzierung für die Einrichtung zunächst von mindestens acht weiteren Hospizplätzen in der Kommune Bremen vorgelegt und die Plätze innerhalb des Jahres 2019 realisiert werden. Falls eine Finanzierung kurzfristig nicht über Stiftungen dargestellt werden kann, so soll die Stadtgemeinde Bremen dies durch eigene finanzielle Mittel ermöglichen. Der Antrag, den wir in die Bürgerschaft einbringen wollen, liegt seit Anfang November 2018 beim grünen Koalitionspartner.